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Hundekot in öffentlichen Anlagen



Hundekot in öffentlichen Anlagen

Hundekot auf Spielwiesen, Spielplätzen, in öffentlichen Anlagen, auf Zuwegungen zu Kindergärten und Schulen oder auf Bürgersteigen ablegen zu lassen, gilt als fahrlässige, umweltgefährdende Abfallbeseitigung.
Die Verschmutzung der Gehwege/Bürgersteige durch Hundekot ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach der Straßenreinigungssatzung mit Bußgeld geahndet werden kann. Hundekot ist in besonderem Maße ekelerregend, und somit liegt eine erhebliche Störung des körperlichen Wohnbefindens vor, wenn dieser in öffentlichen Anlagen und auf Bürgersteigen oder den Feldern zur Gesundheitsgefährdung wird.
Hundehalter sind verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen auf Gehwegen sofort und ohne besondere Aufforderung zu entfernen.
Für Hundehalter oder Hundeführer müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, auf ihre Tiere zu achten und durch Entfernen eingetretener Verunreinigungen Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Nehmen Sie beim „Gassi gehen“ eine kleine Schaufel und einen kompostierbaren Beutel mit und entsorgen Sie die Hinterlassenschaft zu Hause über Ihren Kompostmüll. Derartiges Zubehör kann kostengünstig in zoologischen Handlungen erworben werden.

Gemeindeverwaltung Grafschaft Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Aktion "Gelbe Füße" läuft ab Heute an!

In Gelsdorf werden ab Heute an meherern Gefährlichen Stellen für unsere Schulkinder und Kindergartenkinder gelbe Füße auf die Gehwege gezeichnet. Die Aktion wird durch mehere Firmen in und um Gelsdorf unterstützt.

Die "Gelben Füße" sollen den Autofahrer signalisieren das hier der Schulweg bzw. Kindergartenweg von Kindern benutzt wird.