Aktuelles

Aktuelle Information zur Trinkwasserverunreinigung - Reduzierung der Chlorung

20.02.2015

Aktuelle Information zur Trinkwasserverunreinigung - Reduzierung der Chlorung

Seit Bekanntwerden einer Verunreinigung im Trinkwasser der Gemeinde Grafschaft Anfang September 2014 wurden umfangreiche Untersuchungen zur Ursache angestellt und zahlreiche Maßnahmen zur Minimierung aller erdenklicher Risiken durchgeführt. In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden zwischenzeitlich alle baulichen Verbesserungen, insbesondere an den vorhandenen Schachtbauwerken, innerhalb des Wasserversorgungsnetzes der Gemeinde Grafschaft abgeschlossen. Darüber hinaus hat man den als Ursache für die festgestellte Verkeimung im Bereich Lantershofen identifizierten Hochbehälter Lantershofen zwischenzeitlich vom Netz abgetrennt und dauerhaft stillgelegt. Damit wurden alle Maßnahmen zum Ausschluss eventueller Risiken erfolgreich umgesetzt. Sämtliche der fast 920 durchgeführten mikrobiologischen Analysen seit Bekanntwerden des Störfalls im Versorgungsnetz der Gemeinde Grafschaft waren seit dem 12. September 2014 ohne jegliche Beanstandung. Aufgrund der nachgewiesenen Erfolge der umgesetzten Maßnahmen fand bereits am 28. Januar 2015 eine Sitzung der Störfallkommission unter Beteiligung der Gemeinde, des Wasserversorgers, des Gesundheitsamtes und des beratenden Prof. Dr. Martin Exner statt. Dort wurde die weitere Vorgehensweise zur Reduzierung der angeordneten Chlorung des Trinkwassers abgestimmt. Zum Ausschluss des Risikos eines möglichen Eintrags von Keimen aus dem Bereich der Transportleitung der Stadt Bad Neuenahr -Ahrweiler über den gemeinsam betriebenen Hochbehälter Birresdorf wurden am vergangenen Freitag (13.02.2015) die Versorgung der Orte Birresdorf, Leimersdorf, Nierendorf und Niederich auf den zentralen Hochbehälter Fritzdorfer Windmühle umgestellt. Diese Umstellung soll solange beibehalten werden, bis die baulichen Verbesserungen an der städtischen Trinkwassertransportleitung abgeschlossen sind. Um sicher zu gehen, dass diese Umstellung und auch keine anderen Gegebenheiten Keime mobilisiert haben, wurde ab diesem Zeitpunkt ein umfangreich erweitertes Probenahme Programm abgestimmt. Alle danach analysierten Proben waren ebenfalls ohne Befund. Ab dem heutigen Freitag (20.02.2015) wird die Menge des zu dosierten Chlors sukzessive reduziert. Die Reduzierung geschieht unter engmaschiger Kontrolle und wird daher, bis zum vollständigen Verzicht auf eine Chlorung, voraussichtlich bis mindestens Anfang April dauern.

 

Achim Juchem                                                       Torsten Ohlert

Gemeinde Grafschaft                           REMONDIS EURAWASSER GmbH

Bürgermeister                                       Geschäftsführer

Dorflinde gefällt

102 Jahre alte Dorflinde musste gefällt werden.

Im Mai 2013 wurde noch rund um die alte Linde „Am Dreieck“ gefeiert.

Seit Dezember 2014 wurde nach einem Sturmschaden festgestellt dass die alte Dorflinde im Inneren des Baumstammes verfault war. Daraufhin wurde kurzerhand die Linde so abgesägt, dass ein wunderschöner Baumstumpf stehen geblieben ist.

Behinderung durch Bäume und Büsche

Behinderungen durch Büsche und Bäume

Bäume und Sträucher tragen zur Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse und zur Verschönerung des Ortsbildes bei. Ab und zu muss jedoch dem Wachstum dieser Pflanzen Einhalt geboten werden. Jede/Jeder Eigentümer(in) eines Grundstückes sollte überprüfen, ob die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen (dazu zählen nicht nur Geh- und Straßenflächen sondern auch Feld-, Wald- und Wirtschaftswege) entlang des Grundstücks gewährleistet ist. Gegebenenfalls müssen Büsche und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass für die Benutzer der Straßen und Wege keine Gefahr oder Behinderung mehr besteht.

Wir bitten um Beachtung folgender Regelungen: Über den Fahrbahnen bzw. Wegflächen ist ein Bereichvon 4 m Höhe und über den Gehwegen von 2 m Höhe freizuhalten (Lichtraumprofil), damit Fahrzeuge bzw. Fußgänger und Fahrradfahrer die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Bestimmung nutzen können. Büsche und Bäume in der Nähe von Straßenlaternen sind so zu schneiden, dass der Lichtaustritt gewährleistet ist und keine Schäden an den Beleuchtungskörpern (z. B. bei Sturm) entstehen können. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass Verkehrszeichen einschließlich Straßennamensschilder frei einzusehen sind.

Eigentümer von Eckgrundstücken haben ihre Bepflanzungen an Straßenkreuzungen und Einmündungen so zurückzuschneiden, dass in einem Bereich ab 0,80 m Höhe die Sicht nicht versperrt wird und somit ein Sichtdreieck für Autofahrer vorhanden ist. Hecken entlang von Straßen, Gehwegen und Fahrradwegen sind so zurückzuschneiden, dass die GESAMTE BREITE dieser Wege von den Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt werden kann. Der Rückschnitt ist ggf. bis zur Grundstücksgrenze vorzunehmen.

In einer Vielzahl von Fällen -in allen Ortschaften-sind Eigentümer ihren Verpflichtungen zum Zurückschneiden von Bäumen und Büschen, die auf ihren Flächen stehen, bislang nicht nachgekommen. Damit zukünftig wieder alle Verkehrszeichenrechtzeitig gesehen werden, der Lichtaustritt von Beleuchtungseinrichtungen nicht erschwert und Gehwege und Fahrradwege wieder bestimmungsgemäß genutzt werden können, beachten Sie bitte die obigen Hinweise.

Dadurch vermeiden Sie das bei Nichtbeachtung notwendige, von der Gemeinde Grafschaft einzuleitende Bußgeldverfahren.

 

Nähere Auskünfte erteilt: Gemeindeverwaltung Grafschaft

Fachbereich 3 – Bürgerdienste

Edgar Schwanz

Tel.: 02641-800730

Email: Edgar.Schwanz@Gemeinde-Grafschaft.de