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1.Advent und der Weihnachtsbaum wird geschmückt

1.Advent und der Weihnachtsbaum wird geschmückt

 

Pünktlich zum ersten Advent wurden in Gelsdorf die prächtigen Weihnachtsbäume aufgestellt und können jetzt auf den Plätzen bewundert werden. Zu jedem Baum kann sich etwas gewünscht werden, und vielleicht wird es zu Weihnachten in Erfüllung gehen.

Der Baum Am Dreieck wird in diesem Jahr wieder von den Anwohnern geschmückt. Klaus und Sabine veranstalten in diesem Jahr wie seit vielen Jahren „Schmücken des Weihnachtsbaumes“. Diesem Event wird von allen Anwohnern gerne genommen  sich bei Glühwein und Plätzchen ausgiebig sich zu unterhalten und die Neuigkeiten auszutauschen. In diesem Jahr ist geplante Erhöhung und Verlängerung der Lärmschutzwand ein wichtiges Thema, da unser Dorf und im Besonderen der Bereich im Unterdorf sehr durch den Lärm bzw. Geräusche der Autobahn A61 in Mitleidenschaft genommen werden. Die Anwohner sind aber im Besondern Froh das die Lärmschutzwand angepasst wird, da Sie wissen das die BAB mit ihren PKW  und LKW-Verkehr sehr stark befahren wird.

Wenn am späten Abend die letzten Kerzen ausgegangen sind, freuen sich aber alle wieder auf Ihr warmes Zuhause und auf das ersehnte Weihnachtsfest in den nächsten Wochen.

 

 

 

 

 Foto privat

Freihaltung des 10-Meter-Bereiches an Gewässern

Freihaltung des 10-Meter-Bereiches an Gewässern

Aus aktuellem Anlass und zu Beginn der Starkregensaison bittet die Gemeindeverwaltung alle Gewässeranlieger an allen Bächen und weiteren Gewässern 3. Ordnung der Gemeinde Grafschaft um Achtsamkeit.

In den überflutungsgefährdeten Flächen entlang des Baches dürfen im 10-Meter-Bereich weder bauliche Anlagen stehen noch bewegliche Objekte stehen oder liegen.

Hierbei wird besonders auf folgende Gefahrenquellen entlang des Baches und den Wegeseitengräben hingewiesen, die die Durchlässe verstopfen und das Wasser an Gefahrenpunkten aufstauen können:

  • Baumaterialien
  • (Brenn-) Holzlagerungen, Grünschnittablagerungen oder Strohballen
  • provisorische Hütten und Ähnliches 
  • Sitzgarnituren (z.B. Gartenstühle oder Bierzeltgarnituren
  • sonstige (Müll-) Ablagerungen (Blumentöpfe, Wannen, etc.)
  • nicht genehmigte Befestigungen am Bach z.B. Mauern oder Leitplankenbefestigungen, Staudämme, Brücken etc.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Anlieger um Beseitigung der potenziellen Gefahrenquellen entlang des Baches und setzt dabei auf die Übernahme von Eigenverantwortung gegenüber ihren Unterliegern.

Der Schutz vor Überflutung bzw. Überflutungsschäden ist nicht nur eine gemeindliche, sondern auch eine gemeinschaftliche Aufgabe. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass gemeinsam alle Gefahrenstellen beseitigt bzw. vermieden werden.

Bei Rückfragen zum Thema Starkregenvorsorge und Gefahrenstellen in überflutungsgefährdeten Flächen  kann sich an die zuständigen Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Herrn Friedhelm Moog (02641/8007-20), Herrn Helge Lippert (02641/8007-25) oder Frau Karen Meyer (02641/8007-26) gewendet werden. Informationen befinden sich auch auf der Starkregenhomepage www.hochwasser-grafschaft.de

 

 

oder zum Bericht:

https://www.gemeinde-grafschaft.de/gemeinde_grafschaft/Aktuelles/News%C3%BCbersicht/Hochwasser%202016/Freihaltung%20des%2010-Meter-Bereiches%20an%20Gew%C3%A4ssern/