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AWB BEENDET NOTENTSORGUNG – REGELTOUREN WERDEN WIEDER EINGEFÜHRT

AWB BEENDET NOTENTSORGUNG – REGELTOUREN WERDEN WIEDER EINGEFÜHRT

Informationen zu Öffnungszeiten und Anlieferung auf den AWB-Anlagen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB) beendet die aktuell bestehende Notentsorgung. Ab sofort werden die regelmäßigen Abfuhren für die schwarze Restabfalltonne (vier-wöchentlich), die graue Gewerbeabfalltonne/PluS-Tonne (zwei-wöchentlich) und die blaue Altpapiertonne (vier-wöchentlich) wieder zu den im Abfallratgeber und online unter www.meinawb.de genannten Terminen in den anfahrbaren Bereichen aufgenommen.

Der zwei-wöchentliche Abfuhr-Rhythmus für die Biotonne bleibt in dieser Woche noch bestehen. Ab dem 9. August wird die wöchentliche Abfuhr der Biotonne fortgeführt. Das Duale System Deutschland fährt auch weiterhin die Gelbe Tonne im drei-wöchentlichen Rhythmus ab. Reguläre Termine für Sperrabfall und Elektroaltgeräte können aufgrund der aktuellen Situation weiterhin nicht vergeben werden.

Gegen Vorlage des Personalausweises können Hochwasser-Abfälle (Hausrat und Sperrabfall) auch bei einer Entsorgungsanlage des AWB kostenfrei abgeben werden. Voraussetzung ist jedoch die Trennung der Abfälle.

Das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) in Niederzissen ist in der Woche bis 6. August durchgehend von 8.30 bis 18 Uhr und am Wochenende, 7. und 8. August, von 8.30 bis 16 Uhr, für Hochwassergeschädigte geöffnet.
Die Anlagen in Kripp und Leimbach sind bis auf Weiteres im täglichen Wechsel zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Grund ist der erhebliche Arbeitsanfall am AWZ „Auf dem Scheid“.
Leimbach: 04.08. / 06.08 / 09.08 / 11.08 / 13.08.
Remagen-Kripp: 05.08. / 07.08. / 10.08 / 12.08. / 14.08
An den Anlagen des AWB können keine Schlämme und keine Bauabfälle aus dem Hochwassergebiet angenommen werden. Die Kapazitäten der Anlagen sind derzeit wegen der hohen Sperrabfallmengen völlig ausgelastet.

Für Transporteure von Hochwasserabfällen gilt:
Großfahrzeuge (<= 15 Tonnen) liefern bitte ausschließlich auf die Zentraldeponie Eiterköpfe in Ochtendung an. Öffnungszeiten sind aktuell von 6 bis 17.30 Uhr.

Der AWB bittet alle Bürger des Kreises Ahrweiler um Verständnis, dass die Anlagen derzeit stark frequentiert sind und die Beseitigung der Hochwasserfolgen Vorrang hat. Von nicht notwendigen Anlieferungen von Grünschnitt, renovierungsbedingten Bauabfällen oder Sperrabfall aus nicht vom Hochwasser betroffenen Gebieten soll derzeit Abstand genommen werden.

AWB- Aktuelle Informationen zum Starkregenereignis

Aktuelle Informationen zum Starkregenereignis

Beachten Sie bitte, dass folgende Informationen nicht allgemeingültig sind, da jede Naturkatastrophe andere Folgen und Auswirkungen hat. Diese Informationen dienen als Grundlage für eine Entsorgung der Abfälle.

Es sind leider auch Mitarbeiter des AWB von der schlimmen Lage betroffen. Aus diesem Grunde können nicht alle Leistungen sofort zur Verfügung stehen. Wir bitten um Verständnis und sind bemüht unsere Kapazitäten durch das Hinzuziehen von externen Dienstleistern aufzustocken.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Katastrophenbewältigung die Priorität den Betroffenen gilt und Regelleistung der Situation angepasst werden.

WICHTIG!

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nur für eine Entsorgung der Abfälle im Zuständigkeitsbereich des AWBs des Landkreises Ahrweiler gelten.

Die Inanspruchnahme privater Entsorgungsunternehmen oder Containerdienste bleibt hiervon unberührt. So kann z.B. eine Kostenerstattung auch im Nachhinein nicht geltend gemacht werden.

Welche Abfälle können wie entsorgt werden?

Wir bitten alle Bürger des Kreises Ahrweiler um Verständnis, dass die Anlagen derzeit stark frequentiert sind und die Bekämpfung der Hochwasserfolgen Vorrang hat. Nehmen Sie Abstand von der Anlieferung von Grünschnitt, renovierungsbedingten Bauabfällen oder Sperrabfall aus nicht hochwasserbetroffenen Gebieten auf den Anlagen.

Sperrabfall: Kann auf die Anlagen kostenfrei angeliefert werden. Mit Bauschutt oder Schlamm überlagerte Sperrabfälle können nicht angenommen werden.

Speisereste: Für durch das Hochwasser angefallene Speisereste aus z.B. Kühlschränken oder Gefriertruhen werden in den betroffenen Gebieten Big Bags aufgestellt. Die Bioabfälle bitte in Säcken verpackt in die Big Bags geben. Zusätzlich können Bioabfälle auf unsere Anlagen ebenso in Säcke verpackt angeliefert werden.

Bauschutt, Dammstoffe (KMF/Styropor): Muss auf dem eigenen Gelände vor Ort gelagert oder durch ein gewerbliches Unternehmen auf eigenen Auftrag entsorgt werden. Bauabfälle werden nicht durch den AWB auf den Straßen eingesammelt.

Schlämme: Müssen auf dem eigenen Gelände vor Ort gelagert oder durch ein gewerbliches Unternehmen auf eigenen Auftrag entsorgt werden. Schlämme werden nicht durch den AWB auf den Straßen eingesammelt.

Wo/Wie kann ich die Abfälle entsorgen?

VOR ORT:

In stark betroffenen Bereichen stellen der Abfallwirtschaftsbetrieb oder die Gemeinde nach Möglichkeit und Verfügbarkeit Container zur Verfügung. Bei der Gemeinde / dem Bürgermeister nach einem zentralen Sammelplatz fragen. Für eine Entsorgung überhaupt ist aber die richtige Trennung unerlässlich!

Der AWB versucht alle Bereiche nach Möglichkeiten anzufahren. Es wird Straße für Straße abgefahren, daher kann es sein die Nachbarstraße bereits frei geräumt ist, die jeweilige Straße aber erst am nächsten Tag gefahren wird. Derzeit unterstützen uns viele andere Landkreise weshalb verschiedene Fahrzeuge den Abfall einsammeln.

ENTSORGUNGSANLAGEN DES AWB:

Gegen Vorlage des Personalausweises, können Sie Ihre Hochwasser-Abfälle auch bei einer Entsorgungsanlage des AWB kostenfrei abgeben. Voraussetzung ist jedoch die Trennung der Abfälle.

Ab dem 09.08. sind die Anlagen wieder zu den regulären Zeiten geöffnet.

Weitere Informationen unter: www.meinawb.de/entsorgunsstellen

Defekte Müllgefäße

Sofern Ihre Abfallgefäße durch das Naturereignis zerstört oder unbrauchbar sind, können Sie entweder online https://www.meinawb.de/tonnen (Button "Verschwundene Tonne) oder unter folgenden Rufnummern* während AWB-Geschäftszeiten neue Abfallgefäße erhalten. Bitte bestellen Sie keine Abfallgefäße für Objekte die nicht bewohnt sind und abgemeldet werden müssen.

Neue Müllgefäße werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Gegebenheiten die Erreichbarkeit eingeschränkt ist.

  • VG Adenau + Kesseling: Tel.: 02641/975 365
  • VG Altenahr, Gemeinde Grafschaft: Tel.: 02641/975 286
  • Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: Tel.: 02641/975 532
  • VG Brohltal: Tel.: 02641/975 324
  • Stadt Remagen: Tel.: 02641/975 326
  • Stadt Sinzig + Dernau: tel.: 02641/975 281
  • VG Bad Breisig: Tel.:02641/975 250

25. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP

25. Corona-Bekämpfungsverordnung: 3-G für einen sicheren Herbst – Hochschulen im Wintersemester wieder mit mehr Präsenz – Familienimpftag für Kinder und Jugendliche

Rheinland-Pfalz rüstet sich für einen sicheren Herbst. Der Ministerrat hat heute die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten, die die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von vergangener Woche umsetzt. Ab Montag, 23. August, gilt dann: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Auf dieser Grundlage werden auch die Hochschulen ins Wintersemester starten und für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder mehr Präsenzveranstaltungen anbieten.

„Eine hohe Impfquote, die Hygieneregeln und Testen sind der beste Schutz für einen sicheren Herbst. Daher rufen wir alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ab 12 Jahren dazu auf, von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen. Jetzt gilt es!“, so Landesimpfkoordinator Daniel Stich.

„Darüber hinaus bringen wir mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung präventive Maßnahmen auf den Weg, um die vierte Welle im Herbst zu verhindern. Die 3-G-Regel stellt sicher, dass wir auch in den kommenden Monaten sicher im Innenraum beisammen sein können.“

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen können. Schülerinnen und Schüler sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift zukünftig ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.

Die 3-G-Regel gilt ab dem 23. August u.a. für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege) und bei der Beherbergung. Hier ist ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig.

Beim Sport im Innenbereich ist die Testpflicht nach wie vor inzidenzunabhängig; die Trainerinnen und Trainer sind nicht mehr befreit.

Offene Hochschulen: Mehr Präsenz-Veranstaltungen mit 3-G-Regel

„Wir wollen wieder mehr Präsenzveranstaltungen an Hochschulen und Universitäten. Daher haben wir gemeinsam mit der Landeshochschulpräsidentenkonferenz eine Regelung vereinbart, wie wir wieder unsere Hochschulen öffnen können“, berichtete Stich. „Denn für Forschung und Lehre ist der intensive Austausch von großer Bedeutung. Daher wollen wir wieder mehr Kommunikation und Interaktion an unseren Hochschulen möglich machen.“


So sieht die neue Corona-Bekämpfungsverordnung vor, dass die Hochschulen wieder Präsenz-Veranstaltungen für Geimpfte, Genesene und Getestete anbieten können. Die Hochschulen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Veranstaltungsräume entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand jedoch mit Maskenpflicht am Platz zu besetzen.

"Dass die Hochschulen in großem Maße in eigener Verantwortung agieren können, schafft uns einen flexiblen Handlungsspielraum. Das begrüßen wir ausdrücklich", betonte Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz und Vorsitzender der Landeshochschulpräsidentenkonferenz, "so werden wir unseren Studierenden zum Wintersemester einen sicheren und verantwortungsvollen Hochschulbetrieb mit deutlich größerem Präsenzanteil anbieten können. Vor allem die Erstsemester der vergangenen drei Semester können nun endlich den Campus und das studentische Leben kennenlernen, was uns sehr freut."


Der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), Prof. Dr. Georg Krausch, begrüßte die größere Autonomie der Hochschulen im Umgang mit der Pandemie sehr: „Auf diese Weise ist unsere Universität in der Lage, wesentliche Teile des kommenden Wintersemesters wieder in Präsenz anzubieten, was im ausdrücklichen Interesse der Studierenden und der Lehrenden liegt.“

Impfen von Kindern und Jugendlichen: Familienimpftag am 28. August

Die Ständige Impfkommission wird eine generelle Impfempfehlung für Personen ab 12 Jahren aussprechen. Bereits jetzt ist in Rheinland-Pfalz das Impfen von Kindern und Jugendlichen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Impfzentren und bei den Impfbussen mit Beratungsgespräch und individueller Risikoabschätzung möglich. Auf Grundlage einer generellen Empfehlung wird dies einfacher möglich sein. In Rheinland-Pfalz werden auch weiterhin die Impfungen für Kinder und Jugendliche bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, in den Impfzentren und bei den Impfbussen möglich sein. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren wird jedoch weiterhin die Anwesenheit und Einwilligung eines Elternteils bei einer Impfung notwendig sein.

Beim landesweiten Familienimpftag am Samstag, 28. August, öffnen die Impfzentren und Impfbusse die Türen, um Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und Verwandten eine unkomplizierte Möglichkeit zum Impfen zu geben. Ohne Anmeldung und lange Wartezeiten können Impfungen durchgeführt werden.

„Das Impfen von Kindern und Jugendlichen bedarf einer deutlichen Abwägung. Nicht umsonst hat sich die Ständige Impfkommission diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Neueste Studien aus den USA haben Gewissheit gebracht, dass die Impfungen auch von 12- bis 17jährigen gut vertragen werden. Mit unserem Familienimpftag kurz vor dem Schulstart möchten wir daher nochmals besonders dafür werben, von dem Impfangebot Gebrauch zu machen“, betonte der Landesimpfkoordinator. „Aber mir ist auch wichtig zu betonen, dass das Impfen von Kindern und Jugendlichen kein Ersatz für eine hohe Impfquote unter Erwachsenen sein darf. Auch die Erwachsenen sind weiterhin aufgefordert, sich impfen zu lassen.“

Impfbus-Tour wird in den September verlängert

Erfolgreich war bisher die Impfkampagne der Impfbusse. Sechs Busse touren seit dem 2. August durch Rheinland-Pfalz mit über 220 Stopps auf Parkplätzen landesweiter Supermarktketten. Seit Start der Tour konnten bereits 12.442 Impfungen durchgeführt werden. Das Gesundheitsministerium hat nun beschlossen, die Impfbus-Tour in den September zu verlängern.

„Wir wollen das Impfangebot vor Ort bringen, dort wo die Menschen sich im Alltag aufhalten. Die Resonanz gibt uns recht. Viele Menschen, die es bisher noch nicht in Impfzentren oder zu ihren Hausärztinnen und Hausärzten geschafft haben, lassen sich beim mobilen Angebot im Bus impfen“, berichtet Stich. „Wir wollen das Angebot jetzt fortsetzen und unbürokratische und wohnortnahe Impfmöglichkeiten für Jede und Jeden bieten.“

Antrag auf Soforthilfe RLP 2021 - Flutkatastrophe

Die Kreisverwaltung Ahrweiler,

hat einen Antragsbogen für das Statisches Landesamt Rheinland-Pfalz -Soforthilfe- 

56126 Bad Ems veröffentlicht.

Dieser Antrag ist als Dokument hier hinterlegt.

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