Kreisverwaltung Ahrweiler - Neue Info vom 26.05.2015
Trinkwasser: Chlor in Grafschaft wird weiter reduziert
In Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler läuft die Sanierung der Transportleitung
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler nennt den aktuellen Sachstand zur
Chlorung im
Trinkwasserverteilnetz der Gemeinde Grafschaft und der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Die stärkere Chlordosierung musste nach dem Störfall im September 2014 aus Gründen des
Gesundheitsschutzes angeordnet werden. Seit Februar 2015 wird sie stufenweise reduziert und wurde
mittlerweile halbiert, und zwar von 0,4 Milligramm pro Liter (mg/l) auf 0,2 mg/l. Dies geschieht im
Einvernehmen mit den beiden Kommunen sowie mit Beratung des Trinkwasserexperten Prof. Dr. Martin
Exner vom Hygiene-Institut der Universität Bonn. Die Reduzierung muss kontrolliert und stufenweise
durchgeführt werden, um eine eventuelle Wiederverkeimung des Wassers zu verhindern. Das Wasser wird
weiterhin beprobt. Zum aktuellen Sachstand:> In der Gemeinde Grafschaft konnte der Bezug des Wassers inzwischen vollständig auf eine andere Leitung (Fritzdorf) umgestellt werden. Die Gemeinde bezieht deshalb kein Wassermehr über die damals verunreinigte Transportleitung. Die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Verteilnetz sind abgeschlossen.
Die jüngsten Laborproben und Befunde waren unauffällig. Daher kann das Chlor ab sofort noch weiter
reduziert werden, und zwar von 0,2 auf 0,1 mg/l. Wenn es keine Grenzwertüberschreitungen oder
Störungen gibt, kann die Chlorung in etwa vier Wochen vollständig beendet werden, so das
Gesundheitsamt.> In
Bad Neuenahr-Ahrweiler ist die aufwändige Sanierung der Trinkwasser-Versorgungsanlagen im
Gange. Die Stadt kann ihre Wasserversorgung nicht vollständig auf andere Leitungssysteme umstellen.
Deshalb muss die reduzierte und mittlerweile halbierte Chlorung auf 0,2 mg/l im Verteilnetz während der
Sanierungsarbeiten an der Transportleitung bis auf Weiteres beibehalten werden. Nach den rechtlichen
Vorgaben muss Trinkwasser mit den höchsten Sicherheitsstandards geschützt werden. Sobald die
beteiligten Gutachter einvernehmlich zustimmen, kann das Chlor auch in der Stadt weiter reduziert
Das Kreis-Gesundheitsamt betont nochmals: Die Chlorkonzentration ist ein notwendiger Schutz vor
trinkwasserbedingten Krankheitserregern und entspricht den Anforderungen der Trinkwasser
-Verordnung.
Zu den Chlorungen gab und gibt es in solchen Fällen keine Alternative. Der Schutz der Bevölkerung hat
absolute Priorität