Verkehrsuntersuchung - Aktuelles

Verkehrsuntersuchung

Verkehrsuntersuchung "Erweiterung des Innovationsparkes Rheinland

Das Verkehrsgutachten ist unterder Gemeinde Grafschaft zu finden!
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Bekanntmachung des Beteiligungsverfahrens in der Zeit vom 30.11.2015 bis einschließlich 29.02.2016

 

Die Gemeinde hat die Verkehrssituation auf dem gemeindlichen Straßennetz sowie die Leistungsfähigkeit einzelner Knotenpunkte im Rahmen eines Verkehrsgutachtens durch das Büro SSP Consult aus Bergisch Gladbach in den Jahren 2014/15 untersuchen lassen. Der Abschlussbericht liegt nunmehr vor und kann hier eingesehen werden.

Die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens erfolgte vor dem Hintergrund, dass im Jahre 2030 für das gesamte Straßennetz (Gemeinde-, Landes-, Bundestraßen) aufgrund der allgemeinen Verkehrsentwicklung höhere Belastungen zu erwarten sind.

Nach allen verfügbaren Prognosen wird der motorisierte Individualverkehr in den ländlichen als auch städtischen Gebieten eine weitere Zunahme erfahren. Dieser Trend beginnt bereits Mitte des 20. Jahrhunderts und setzt sich bis heute fort. Nach einer Prognose des Bundesverkehrsministeriums wird der Personenverkehr bis zum Jahr 2030 um rund fünf Prozent zunehmen. Hauptgründe für die Zunahme liegen im Wirtschaftswachstum, in der Individualmotorisierung bzw. Erweiterung des PKW-Bestandes und der zunehmenden Freizeitmobilität.

Die Entwicklung des Kraftfahrzeugbestandes in der Gemeinde Grafschaft zeigt nachfolgende Tabelle

Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Die Erweiterung des Kraftfahrzeugbestandes entspricht einer Zunahme von rund 20 %.
Damit liegt Grafschaft im Vergleich zu anderen verbandsfreien Gemeinden über dem Durchschnitt, siehe nachfolgende Tabelle:

 

Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Mit der Besiedlung des Innovationsparks Rheinland (IPR) wird der motorisierte Personenverkehr auf dem innergemeindlichen Straßennetz allerdings zusätzlich zu der prognostizierten Verkehrszunahme ansteigen. Insbesondere die Ansiedlung der Firma HARIBO aber auch das geplante FOC östlich des Innovationsparks wird zu einer Veränderung der Verkehrssituation führen. Laut Angaben von HARIBO ist bei Realisierung aller Ausbaustufen ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 4.000 Kfz/24h inklusive Schwerlastverkehr zu erwarten. Neinver, Investor und Betreiber des geplanten FOC, schätzt das Verkehrsaufkommen auf 5.000 Kfz/24h inklusive Schwerlastverkehr.
Unterstellt, beide Vorhaben (HARIBO und FOC) sind im Jahr 2030 komplett umgesetzt, werden die Ansiedlungen zur Erhöhung des Verkehrs auf der BAB 61 und zu einer erhöhten Verkehrsbelastung des innergemeindlichen Straßennetzes führen.
Die höchsten Zuwächse sind 2030 auf der BAB 61 mit etwa 9.500 Kfz/24 Stunden zu erwarten. Auf dem innergemeindlichen Straßennetz, ohne Innovationspark, sind Zuwächse entsprechend der Klassifizierung der Straße zwischen 400 Kfz/24h und maximal 2.200 Kfz/24h zu erwarten.
Die Verwaltung hat im Hinblick auf das mögliche Verkehrsaufkommen am 07.05.2014 ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Ziel der Verkehrsuntersuchung ist es, die Auswirkungen der allgemein zu erwartenden Verkehrsentwicklung zu untersuchen, die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Planungen zu ermitteln, die Leistungsfähigkeit der betroffenen Knotenpunkte zu prüfen und Handlungsempfehlungen zu geben, die zu einer Verbesserung der Verkehrssituation führen. In die Untersuchung sind die Ansiedlungen von HARIBO und FOC mit eingeflossen. Die verkehrslenkenden und baulichen Maßnahmen sollen zur Entzerrung der Verkehre beitragen und insbesondere die Ortsdurchfahrten entlasten.
Erste Ergebnisse lagen bereits im September 2014 vor. Inhalt der Untersuchung waren neben der Verkehrsanalyse und der Verkehrsprognose auch die Untersuchung von vier Planfällen.

Planfall 1:
Ausbau einer Gemeindestraße zwischen der K 34 im Westen und dem IPR im Osten parallel der BAB 61 und Anbindung des IPR an die L 83 in Bölingen über das Baugebiet „Kreuzerfeld“.
Planfall 2:
Zusätzlich zu den Maßnahmen des Planfalls 1 ist eine Teilanschlussstelle A 61/ K 34 berücksichtigt. Der Verkehr des IPR kann über diese Anschlussstelle in Richtung Westen auffahren bzw. von ihr abfahren. Zusätzlich ist eine Auffahrt auf die A 61 in Richtung Osten möglich, aber keine Abfahrt.
Planfall 3:
Zusätzlich zu den Maßnahmen des Planfalls 1 ist ein Vollanschluss der K 34 an die BAB 61 sowie die Anlage eines Autohofes berücksichtigt.
Planfall 4:
Im Planfall 4 ist ein Vollanschluss des IPR südwestlich des IPR-Geländes an die BAB 61 berücksichtigt.

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass in allen untersuchten Planfällen die Leistungsfähigkeit an den relevanten Knotenpunkten ohne Einschränkungen sichergestellt ist und alle Planfälle zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssituation im Vergleich zum Bezugsfall ohne Maßnahmen führen.

Das Verkehrsgutachten wurde im Rahmen der Offenlage der 38. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 12.12.2014 bis einschließlich 02.02.2015 mit öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes für die Südanbindung des Innovationsparks mit Verkehrsanbindung an die L 83 in Grafschaft-Bölingen.
Im Rahmen der Offenlage haben mehrere Petenten eine alternative Trassenführung der geplanten Anbindung des IPR in Richtung Bölingen an die L 83 empfohlen. Diese war bisher jedoch nicht Gegenstand der Verkehrsuntersuchung.
Die Verwaltung hat daher veranlasst, dass die Verkehrsuntersuchung um diese von den Petenten vorgeschlagene Alternativanbindung ergänzt wird.
Teilergebnisse der überarbeiteten Verkehrsuntersuchung wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.02.2015 vorgestellt.
Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, dass der Abschlussbericht der Verkehrsuntersuchung im Rahmen einer Bürgerbeteiligung auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht werden soll. Alternativ können die Unterlagen auch im Rathaus eingesehen werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann Gelegenheit sich zu der Untersuchung bzw. einzelnen denkbaren Streckenführungen mit Bedenken und Anregungen zu äußern.
Zwischenzeitlich liegt der Abschlussbericht zur Verkehrsuntersuchung inklusive einer Kurzfassung des Schlussberichtes vor.

Der Abschlussbericht wird ab dem 30.11.2015 auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der Verkehrsuntersuchung erfolgt in der Zeit vom 30.11.2015 bis einschließlich 29.02.2016. Innerhalb dieses Zeitraumes besteht die Möglichkeit, Anregungen, Stellungnahmen einzureichen.
Die Stellungnahmen können an die postalische Adresse der Gemeinde (Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen) oder auch an die E-Mailadresse (verkehrsgutachen@gemeinde-grafschaft.de) gesendet werden.

Alle eingegangenen Anregungen werden dem Büro SSP Consult zur Stellungnahme vorgelegt und anschließend im Gemeinderat beraten. Über das Ergebnis der Beratung informiert die Gemeindeverwaltung schriftlich.

Das Gutachten kann auch während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, eingesehen werden.

Gemeindeverwaltung Grafschaft
Grafschaft-Ringen, den 23.11.2015
Achim Juchem
Bürgermeister