Kreisverwaltung Berichtet über das Verfahren: Güllebecken in Grafschaft Gelsdorf - Aktuelles

Kreisverwaltung Berichtet über das Verfahren: Güllebecken in Grafschaft Gelsdorf

Güllebecken in Grafschaft-Gelsdorf: Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht

 

 

Heute wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Berufungsverfahren über die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung eines 5, 5 Millionen Liter Gülle fassenden Beckens in der Gemeinde Grafschaft verhandelt. In der mündlichen Verhandlung wurden die unterschiedlichen Rechtspositionen des Kreises und der Gemeinde Grafschaft auf der einen und des Landwirtes, der das Becken errichten will, auf der anderen Seite ausgetauscht.

 

Der Landwirt hatte nach der Ablehnung seines Antrages angeboten, einen zum geplanten Güllebecken führenden Wirtschaftsweg auszubauen. Der Kreis und die Gemeinde Grafschaft halten dieses Erschließungsangebot nach wie vor für nicht ausreichend. Ebenso fehlen die formellen wasserrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung.

 

2015 hatte die Kreisverwaltung den Bauantrag des Landwirtes unter anderem mit Hinweis auf den für den zu erwartenden Schwerlastverkehr nicht ausreichenden Wirtschaftsweg abgelehnt. Der Landwirt war daraufhin vor das Verwaltungsgericht Koblenz gezogen und hatte dort zunächst Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz muss nun in nächster Instanz über den Fall entscheiden.

 

Das Oberverwaltungsgericht wird seine Entscheidung den Verfahrensbeteiligten schriftlich mitteilen.

 

© Kreisverwaltung Ahrweiler - 16.08.2018