Aufgrund von Beschwerden über Verunreinigungen öffentlicher Anlagen, insbesondere im sog. Schiessgässchen (Verbindung Auf dem Damm - Bonner Str) wird nachfolgende Information der Gemeindeverwaltung zur Beachtung übermittelt.
Hundekot auf Spielwiesen, Spielplätzen, in
öffentlichen Anlagen, auf Zuwegungen zu Kindergärten und Schulen oder auf
Bürgersteigen ablegen zu lassen, gilt als fahrlässige, umweltgefährdende
Abfallbeseitigung.
Die
Verschmutzung der Gehwege/Bürgersteige durch Hundekot ist eine
Ordnungswidrigkeit, die nach der Straßenreinigungssatzung mit Bußgeld geahndet
werden kann.Â
Hundekot ist in besonderem Maße ekelerregend, und
somit liegt eine erhebliche Störung des körperlichen Wohnbefindens vor, wenn
dieser in öffentlichen Anlagen und auf Bürgersteigen oder den Feldern zur
Gesundheitsgefährdung wird.
Hundehalter
sind verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen auf Gehwegen sofort und ohne
besondere Aufforderung zu entfernen.
Für Hundehalter oder Hundeführer müsste es eine
Selbstverständlichkeit sein, auf ihre Tiere zu achten und durch Entfernen
eingetretener Verunreinigungen Gesundheitsgefährdungen auszuschließen.
Nehmen Sie beim „Gassi gehen“ eine kleine Schaufel und
einen kompostierbaren Beutel mit und entsorgen Sie die Hinterlassenschaft zu
Hause über Ihren Kompostmüll. Derartiges Zubehör kann kostengünstig in
zoologischen Handlungen erworben werden.
Gemeindeverwaltung Grafschaft
Fachbereich 3 - Bürgerdienste