AWB- Aktuelle Informationen zum Starkregenereignis - Aktuelles

AWB- Aktuelle Informationen zum Starkregenereignis

Aktuelle Informationen zum Starkregenereignis

Beachten Sie bitte, dass folgende Informationen nicht allgemeingültig sind, da jede Naturkatastrophe andere Folgen und Auswirkungen hat. Diese Informationen dienen als Grundlage für eine Entsorgung der Abfälle.

Es sind leider auch Mitarbeiter des AWB von der schlimmen Lage betroffen. Aus diesem Grunde können nicht alle Leistungen sofort zur Verfügung stehen. Wir bitten um Verständnis und sind bemüht unsere Kapazitäten durch das Hinzuziehen von externen Dienstleistern aufzustocken.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Katastrophenbewältigung die Priorität den Betroffenen gilt und Regelleistung der Situation angepasst werden.

WICHTIG!

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nur für eine Entsorgung der Abfälle im Zuständigkeitsbereich des AWBs des Landkreises Ahrweiler gelten.

Die Inanspruchnahme privater Entsorgungsunternehmen oder Containerdienste bleibt hiervon unberührt. So kann z.B. eine Kostenerstattung auch im Nachhinein nicht geltend gemacht werden.

Welche Abfälle können wie entsorgt werden?

Wir bitten alle Bürger des Kreises Ahrweiler um Verständnis, dass die Anlagen derzeit stark frequentiert sind und die Bekämpfung der Hochwasserfolgen Vorrang hat. Nehmen Sie Abstand von der Anlieferung von Grünschnitt, renovierungsbedingten Bauabfällen oder Sperrabfall aus nicht hochwasserbetroffenen Gebieten auf den Anlagen.

Sperrabfall: Kann auf die Anlagen kostenfrei angeliefert werden. Mit Bauschutt oder Schlamm überlagerte Sperrabfälle können nicht angenommen werden.

Speisereste: Für durch das Hochwasser angefallene Speisereste aus z.B. Kühlschränken oder Gefriertruhen werden in den betroffenen Gebieten Big Bags aufgestellt. Die Bioabfälle bitte in Säcken verpackt in die Big Bags geben. Zusätzlich können Bioabfälle auf unsere Anlagen ebenso in Säcke verpackt angeliefert werden.

Bauschutt, Dammstoffe (KMF/Styropor): Muss auf dem eigenen Gelände vor Ort gelagert oder durch ein gewerbliches Unternehmen auf eigenen Auftrag entsorgt werden. Bauabfälle werden nicht durch den AWB auf den Straßen eingesammelt.

Schlämme: Müssen auf dem eigenen Gelände vor Ort gelagert oder durch ein gewerbliches Unternehmen auf eigenen Auftrag entsorgt werden. Schlämme werden nicht durch den AWB auf den Straßen eingesammelt.

Wo/Wie kann ich die Abfälle entsorgen?

VOR ORT:

In stark betroffenen Bereichen stellen der Abfallwirtschaftsbetrieb oder die Gemeinde nach Möglichkeit und Verfügbarkeit Container zur Verfügung. Bei der Gemeinde / dem Bürgermeister nach einem zentralen Sammelplatz fragen. Für eine Entsorgung überhaupt ist aber die richtige Trennung unerlässlich!

Der AWB versucht alle Bereiche nach Möglichkeiten anzufahren. Es wird Straße für Straße abgefahren, daher kann es sein die Nachbarstraße bereits frei geräumt ist, die jeweilige Straße aber erst am nächsten Tag gefahren wird. Derzeit unterstützen uns viele andere Landkreise weshalb verschiedene Fahrzeuge den Abfall einsammeln.

ENTSORGUNGSANLAGEN DES AWB:

Gegen Vorlage des Personalausweises, können Sie Ihre Hochwasser-Abfälle auch bei einer Entsorgungsanlage des AWB kostenfrei abgeben. Voraussetzung ist jedoch die Trennung der Abfälle.

Ab dem 09.08. sind die Anlagen wieder zu den regulären Zeiten geöffnet.

Weitere Informationen unter: www.meinawb.de/entsorgunsstellen

Defekte Müllgefäße

Sofern Ihre Abfallgefäße durch das Naturereignis zerstört oder unbrauchbar sind, können Sie entweder online https://www.meinawb.de/tonnen (Button "Verschwundene Tonne) oder unter folgenden Rufnummern* während AWB-Geschäftszeiten neue Abfallgefäße erhalten. Bitte bestellen Sie keine Abfallgefäße für Objekte die nicht bewohnt sind und abgemeldet werden müssen.

Neue Müllgefäße werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Gegebenheiten die Erreichbarkeit eingeschränkt ist.

  • VG Adenau + Kesseling: Tel.: 02641/975 365
  • VG Altenahr, Gemeinde Grafschaft: Tel.: 02641/975 286
  • Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: Tel.: 02641/975 532
  • VG Brohltal: Tel.: 02641/975 324
  • Stadt Remagen: Tel.: 02641/975 326
  • Stadt Sinzig + Dernau: tel.: 02641/975 281
  • VG Bad Breisig: Tel.:02641/975 250