Coronabekämpfungsverordnung in RLP
In der Aufzählung kann jeder einzelne sich die Änderungen der Coronabekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz ansehen.
Ab dem 03. April ist die 33. Coronabekämpfungsverordnung in Kraft und wird noch bis zum 1.Mai 2022 in Kraft sein.
Entsprechende Anpassungen werden bekannt gegeben.
30. Coronabekämpfungsverordnung RLP
31. Coronabekämpfungsverordnung RLP
32. Coronabekämpfungsverordnung RLP
33. Coronabekämpfungsverordnung RLP
Die freiwillige Eigenverantwortung wird jetzt sehr groß geschrieben. Jeder einzelne ist für die Vermeidung der Ansteckung verantwortlich.
Weiterhin ist eine Maskenpflicht dort einzuhalten, wo das Hausrecht einer Veranstaltung die Maskenpflicht ausdrücklich anordnet.