Hundekot in öffentlichen Anlagen - Aktuelles

Hundekot in öffentlichen Anlagen



Hundekot in öffentlichen Anlagen

Hundekot auf Spielwiesen, Spielplätzen, in öffentlichen Anlagen, auf Zuwegungen zu Kindergärten und Schulen oder auf Bürgersteigen ablegen zu lassen, gilt als fahrlässige, umweltgefährdende Abfallbeseitigung.
Die Verschmutzung der Gehwege/Bürgersteige durch Hundekot ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach der Straßenreinigungssatzung mit Bußgeld geahndet werden kann. Hundekot ist in besonderem Maße ekelerregend, und somit liegt eine erhebliche Störung des körperlichen Wohnbefindens vor, wenn dieser in öffentlichen Anlagen und auf Bürgersteigen oder den Feldern zur Gesundheitsgefährdung wird.
Hundehalter sind verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen auf Gehwegen sofort und ohne besondere Aufforderung zu entfernen.
Für Hundehalter oder Hundeführer müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, auf ihre Tiere zu achten und durch Entfernen eingetretener Verunreinigungen Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Nehmen Sie beim „Gassi gehen“ eine kleine Schaufel und einen kompostierbaren Beutel mit und entsorgen Sie die Hinterlassenschaft zu Hause über Ihren Kompostmüll. Derartiges Zubehör kann kostengünstig in zoologischen Handlungen erworben werden.

Gemeindeverwaltung Grafschaft Fachbereich 3 - Bürgerdienste