Aktuelles

RKI (Robert Koch Institut) Informiert weiter die Bevölkerung

Das erste Bild zeigt die Fallzahlen Deutschland am 21. Mai 2020

Das zweite Bild zeigt die Verteilung der Fallzahlen in den einzelnen Kreisen des Landes.

Robert-Koch Institut informiert weiterhin zum Corona-Virus

RKI - Informationen vom Robert-Koch-Institut zum Corona-Virus (Stand 14.05.2020)

1. Übertragungswege

In der Allgemeinbevölkerung (gesellschaftlicher Umgang)

Der Hauptübertragungsweg in der Bevölkerung scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Aerogene und Kontakt-Übertragungen spielen vermutlich eine geringere Rolle.

Tröpfcheninfektion: Die hauptsächliche Übertragung erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. des Auges aufgenommen werden (1, 2).

Aerosole (Tröpfchenkerne, kleiner als 5 Mikrometer): In einer Studie mit experimentell erzeugten und mit SARS-CoV-2-Viren angereicherten Aerosolen waren vermehrungsfähige Viren bis zu drei Stunden nachweisbar (3). Dabei handelte es sich jedoch um eine künstliche mechanische Aerosolproduktion, die sich grundlegend von hustenden/niesenden Patienten mit COVID-19 im normalen gesellschaftlichen Umgang unterscheidet.

In vier Studien wurden Coronavirus-RNA-haltige Aerosole in Luftproben der Ausatemluft von Patienten oder in der Raumluft in Patientenzimmern nachgewiesen (4-7). In drei Studien wurden SARS-CoV-2-Viren (5-7) und in einer Studie wurden (neben Influenza- und Rhinoviren) saisonale humane Coronaviren (Subtypen: NL63, OC43, 229E, HKU1) untersucht (4). In der letztgenannten Studie konnte auch gezeigt werden, dass die Ausbreitung von Coronavirus-RNA-haltigem Aerosol in die Raumluft durch chirurgische Masken, die die Probanden trugen, verhindert werden konnte. Vermehrungsfähige Viren in Aerosolen wurden in keiner der Studien untersucht. Studien haben zudem gezeigt, dass beim normalen Sprechen und in Abhängigkeit von der Lautstärke Aerosole freigesetzt werden können, die potentiell Viren übertragen könnten (8-12). Eine (nicht-systematische) Übersichtsarbeit hat anschaulich dargestellt, wie sich von Menschen abgegebene Partikel (Erreger-unspezifisch) in Räumen verteilen und zu aerogenen Übertragungen führen können (13). Weitere Studien schlussfolgerten, dass Singen in der Gruppe zu Übertragungen geführt haben könnte, was sowohl auf Tröpfchen- als auch aerogene Übertragung schließen lässt (14-16).
Auch wenn eine abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt schwierig ist, weisen die bisherigen Untersuchungen insgesamt darauf hin, dass SARS-CoV-2-Viren über Aerosole auch im gesellschaftlichen Umgang übertragen werden können.

Kontaktübertragung: Eine Übertragung durch kontaminierte Oberflächen ist insbesondere in der unmittelbaren Umgebung des Infizierten nicht auszuschließen (17), da vermehrungsfähige SARS-CoV-2-Viren unter bestimmten Umständen in der Umwelt nachgewiesen werden können (3) (siehe Punkt „Tenazität“). Bei COVID-19-Patienten wurden vereinzelt auch PCR-positive Stuhlproben (18-20) identifiziert. Für eine Ansteckung über Stuhl müssen Viren jedoch vermehrungsfähig sein. Dies konnte bisher zwar in einer Studie gezeigt werden, aber auch da gelang der Nachweis eher selten (21).

Konjunktiven als Eintrittspforte: In drei (von 63 untersuchten) Patienten mit COVID-19-Pneumonie waren Konjunktivalproben PCR-positiv (22). Dies ist jedoch kein Beleg, dass Konjunktiven als Eintrittspforte fungieren können.

Vertikale Übertragung von der (infizierten) Mutter auf ihr Kind (vor und während der Geburt sowie über die Muttermilch): Es gibt nur wenige Studien, die diese Fragestellung untersucht haben (19, 23-30). Basierend auf den bisher vorliegenden wenigen Untersuchungen und Fallberichten aus China zu Immunreaktionen bei Neugeborenen (erhöhte Werte der IgM-Antikörper, die i. d. R. nicht transplazentar übertragbar sind) kann eine Übertragung im Mutterleib nicht ausgeschlossen werden (28-30). In den meisten Fällen zeigen die Kinder SARS-CoV-2-positiver Mütter nach der Geburt keine Krankheitszeichen (28). Bislang sind nur einzelne Fälle von Erkrankungen bei Neugeborenen beschrieben, die möglicherweise Folge einer Infektion im Mutterleib sind (30). Eine Übertragung auf das neugeborene Kind ist über den engen Kontakt und eine Tröpfcheninfektion möglich. Bisher gibt es keine Nachweise von SARS-CoV-2 in der Muttermilch. Die Datenlage ist derzeit aber noch nicht ausreichend, um diese und andere Fragen zu COVID-19 in der Schwangerschaft sicher zu beantworten.

Medizinischer Sektor

Im medizinischen Sektor sind alle potentiellen Übertragungswege von Bedeutung und müssen durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden. Ein Hochrisikosetting sind Aerosol-produzierende Vorgänge, wie z. B. Intubation, Bronchoskopie oder zahnärztliche Prozeduren, bei denen eine Übertragung mittels Aerosol auf ärztliches/pflegerisches Personal möglich ist. Zur Verhinderung der Übertragung werden bei diesen Tätigkeiten spezielle Atemschutzmasken durch die betroffenen Berufsgruppen getragen.

Quelle: Robert Koch-Institut

Abbildung 1: Auftreten der häufigsten Symptome bei COVID-19-Fällen in Europa.
Mit Ausnahme der Angaben zu den Beeinträchtigungen des Geruchs- und/oder Geschmackssinns stammen die hier berichteten Prozentsätze zu den COVID-19-assoziierten Symptomen vom Europäischen Surveillance System (TESSy). Bis zum 21.04.2020 wurden 389.850 laborbestätigte Fälle via TESSy gemeldet. Informationen zu Symptomen lagen für 100.233 Fälle aus 12 Ländern vor; Die Mehrheit (94 %) dieser Fälle wurde von Deutschland gemeldet.

+ Die Angaben zu den Beeinträchtigungen des Geruchs-Geschmackssinns stammen aus verschiedenen europäischen Studien (11, 28-31); die in den Studien berichteten Prozentsätze zu Geschmackssinn- und Geruchssinnstörungen sind zusammengefasst und für die Größe der untersuchten Stichproben gewichtet; die Spannweite aus den angegebenen Studien beträgt 27–85,6 %.

++ Angaben zu Schmerzen wurden nicht näher definiert.

Durch die in Deutschland ansteigenden Fallzahlen wird auch die Datenlage zu demografischen Angaben und auftretenden Symptomen stabiler:

Tabelle 2: Demografische Daten und Symptome/Manifestationen COVID-19-Erkrankter in Deutschland (Stand 14.05.2020)

Überblick zu Daten aus Deutschland
Demografie
Geschlechterverhältnis 48 % männlich
Altersmedian 50 Jahre
Altersverteilung < 10 Jahre: 1,9 %
10-19 Jahre: 4,3 %
20-49 Jahre: 43 %
50-69 Jahre: 32 %
70-89 Jahre: 16 %
≥ 90 Jahre: 2,9 %
Häufig genannte Symptome/Manifestationen
Husten 50 %
Fieber 41 %
Schnupfen 21 %
Pneumonie 2,9 %
Weitere Symptome: Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Somnolenz.

Nicht selten leiden COVID-19-Patienten unter Co-Infektionen: Bei 5–40 % der Patienten kam es zu Co-Infektionen (36-42). Häufig nachgewiesene Erreger bei Co-Infektionen waren Mycoplasma pneumoniae, Candida albicans und Aspergillus spp. Zudem wurden in einigen Fällen Superinfektionen mit multiresistenten Bakterien (z. B. Klebsiella pneumoniae und Acinetobacter baumannii) festgestellt. Co-Infektionen waren in einer Studie mit einem schwereren Verlauf assoziiert (40).

Rheinland-Pfalz passt die Auflagen zur Coronakrise an!

Rheinland-Pfalz passt die Auflagen zur Coronakrise an!

Die Landesregierung packt jetzt zur gegebenen Sachlage die entsprechenden Maßnahmenpaket aus. 

In der Tabelle sind in vier Phasen die "Lockerungen" in der Coronakrise beschrieben.

 Unter Bezugnahme der unten stehenden Auflagen:

Auflagen im Sinne dieser Aufstellung sind zum Beispiel: Zugangskontrollen, Quadratmeter pro Personen, Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit, Abstandsregeln, Einschränkung des Begegnungsverkehrs, Mund-Nasen-Maske, es sei denn, am Tisch in der Gastronomie; Vorlage Hygienekonzept

Bei Bewegungen analog Einzelhandel (Quadratmeterregel), bei stationär analog Gastronomie (Abstandsregel)

Bei Veranstaltungen ist eine Personenobergrenze definiert, da es sich bei ihnen um einmalige Events mit ggf. überregionaler Anziehungskraft und erhöhtem Begegnungsverkehr handelt.

./dokumente/2020-Tabelle_Rheinland-Pfalz_Presseexemplar_13052020.pdf

Landesregierung informiert: Stand 13. Mai 2020

So sehen die nächste Schritte aus

Bereich Bildung und Erziehung:

  • Die Kitas in Rheinland-Pfalz sind in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet. Das heißt, alle Kinder, deren Eltern es wünschen, können die Kita besuchen. Und wir wollen in Absprache mit den Trägern Anfang Juni in einen eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Dazu werden wir am 20. Mai Leitlinien vorlegen.
  • Die häusliche Tagespflege für Kinder (Tagesmutter) ist unter Auflagen möglich.
  • In den Schulen finden eine Notbetreuung und der Präsenzunterricht mit Auflagen und im eingeschränkten Rahmen statt. Am 25. Mai und 8. Juni wird der Unterricht für weitere Klassenstufen geöffnet.
  • An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen möglich, zum Beispiel Labore. Vorlesungen und Seminare finden im Rahmen der universitären Selbstverwaltung digital statt. Ab dem 13. Mai können die Hochschulen in ihrer universitären Selbstverwaltung entscheiden, ob sie eine schrittweise Erweiterung der Präsenzveranstaltungen vornehmen.
  • In Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der beruflichen Bildung sowie in privaten Bildungseinrichtungen, aber auch zum Beispiel die Umwelt- und Naturbildung, sind ab dem 13. Mai Präsenzveranstaltungen mit Auflagen möglich.

Bereich Wirtschaft:

  • Alle Dienstleistungen, bei denen ein direkter Personenkontakt vermieden werden kann (z.B. Paketdienste, Wäscheservice, o.ä.), sind möglich.
  • Personennahe Dienstleistungen der Friseure und Fußpflege sind möglich. Hinzu kommen ab dem 13. Mai Massagesalons, Solarien, Nagel-, Tattoo-, Kosmetik- und Piercingstudios.
  • Der Präsenzhandel ist geöffnet (Supermärkte, Möbelhäuser, Fahrradläden, etc.).
  • Messen sind derzeit geschlossen und können in einem ersten Schritt mit Auflagen am 10. Juni geöffnet werden.
  • Die Gastronomie ist ab dem 13. Mai mit Auflagen und ohne Nutzung der Barbereiche geöffnet.
  • Diskotheken und Clubs sind derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist derzeit offen, da dort die Abstandsregeln sehr schwer einzuhalten sind.
  • Hotels und Ferienwohnungen sind derzeit für touristische Reisen geschlossen und werden ab dem 18. Mai unter Auflagen geöffnet.
  • Das Camping wird ab dem 13. Mai für Dauercamper und ab dem 18. Mai für weitere Camper unter der Auflage einer eigenen Sanitäranlage des Benutzers wieder geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch ohne eigene Sanitäranlage des Benutzers möglich sein, zu campen.
  • Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten sind derzeit nicht möglich, aber können ab dem 24. Juni mit Auflagen wiederaufgenommen werden. Hier gilt es bei der Zielauswahl, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sowie die Einschränkungen des Reiseverkehrs zu berücksichtigen.

Bereich Sport und Freizeit:

  • Spielplätze sind unter Auflagen geöffnet.
  • Sport in öffentlichen Außensportanlagen ist ab dem 13. Mai für den Individualsport und für Mannschaftssport unter Auflagen möglich. Zwingend ist es, dass kein direkter Kontakt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stattfindet.
  • Sport in Innensportanlagen (z.B. Fitnessstudios, Tanzschulen) ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Unter spezifischen Auflagen sollen ab dem 27. Mai diese Sportanlagen wieder öffnen, wobei Wettkampfsituationen oder die Wettkampfsimulation untersagt bleiben.
  • Freibäder sind derzeit geschlossen und öffnen mit Auflagen am 27. Mai.
  • Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche sind derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist am 10. Juni mit Auflagen möglich.
  • Freizeitparks sind derzeit geschlossen und können ab dem 10. Juni wieder öffnen.
  • Derzeit sind die Außenanlagen von Tierparks und Zoos mit Auflagen geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, die Innenbereiche zu öffnen.
  • Zirkusse und Spezialmärkte (z.B. Flohmarkt) sind derzeit geschlossen. Sie können ab dem 27. Mai mit Auflagen öffnen, wenn sie draußen stattfinden. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, sie mit Auflagen drinnen stattfinden zu lassen.
  • Spielbanken und Spielhallen sind derzeit geschlossen. Mit Auflagen können sie ab dem 27. Mai wieder öffnen.
  • Internetcafés sind derzeit geschlossen und können ab dem 18. Mai mit Auflagen öffnen.

Bereich Kultur:

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften können ihre Gottesdienste unter Auflagen feiern. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten analoge Regelungen.
  • Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen sind seit dem 11. Mai unter Auflagen wieder geöffnet.
  • Kinos sind derzeit geschlossen und können ab dem 27. Mai mit Auflagen geöffnet werden.
  • Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen sind derzeit geschlossen. Sie können ab dem 27. Mai mit spezifischen Auflagen unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass zunächst keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.

Bereich Veranstaltungen:

  • Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein-, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Eine Wiedereröffnung ist derzeit noch offen.
  • Veranstaltungen im Außenbereich sind derzeit untersagt. Ab dem 27. Mai können Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden, ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250 angehoben.
  • Veranstaltungen im Innenbereich sind derzeit untersagt. Ab dem 10. Juni können Veranstaltungen im Innenbereich mit einer Personenbegrenzung von 75 stattfinden, ab dem 24. Juni wird die Personenbegrenzung auf 150 angehoben.

Bereich Gesundheit und Pflege:

  • In Alten- und Pflegeheimen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sind Besuche in begrenztem Umfang und mit Auflagen möglich.
  • Tagesstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM, SPFZ, BfW) sind mit Auflagen geöffnet.
  • Die Tagespflege ist mit einem reduzierten Angebot in Verantwortung des Trägers geöffnet.
  • In Krankenhäusern sind Besuche in begrenztem Umfang und mit Auflagen möglich.

Bereich Verkehr:

  • Im ÖPNV und SPNV sind Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen.
  • Fahrschulen und Flugschulen sind ab dem 13. Mai unter Auflagen wieder geöffnet.

Weitere Gewerbe:

  • Bordelle und Prostitutionsgewerbe sind derzeit geschlossen. Wann eine Wiedereröffnung stattfinden kann, ist derzeit offen.

Mit der Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz schaffen wir einen systematischen Übergang in einen veränderten Alltag unter den Bedingungen des Virus.

A 61 wird ausgebaut / Info LBM

LBM Cochem

A 61 wird ausgebaut

LBM Cochem

A 61 wird ausgebaut

Kreis Ahrweiler. 

Ab dem 20. April bis voraussichtlich 28. August 2020 wird die Fahrbahn der A 61 in Fahrtrichtung Köln zwischen dem Autobahndreieck Sinzig und dem Meckenheimer Kreuz instandgesetzt. Zunächst wird der Aufbau einer sogenannten 3+1 Verkehrsführung auf der Richtungsfahrbahn Koblenz eingerichtet.

Hierbei wird der Verkehr während der Bauarbeiten in Fahrtrichtung Köln auf die Gegenfahrbahn übergeleitet. Für beide Fahrtrichtungen bleiben weiterhin zwei Fahrstreifen bestehen.

Die Anschlussstelle Bad Neuenahr in Fahrtrichtung Köln muss dabei für den abfahrenden Verkehr gesperrt werden.

Dieser Verkehr wird ab dem Autobahndreieck Sinzig über die Umleitungsstrecke U 25 nach Bad Neuenahr geführt.

Innerhalb der Bauarbeiten werden ca. 30.000 m² alte Fahrbahn durch neueste Asphaltbauweise nach den Richtlinien des Bundes für hochbelastete Autobahnen ersetzt. Die Kosten für die Sanierung der Fahrbahn sowie für die benötigte 3+1-Verkehrsführung belaufen sich zusammen auf ca. 2,5 Millionen Euro. Der Landesbetrieb Mobilität, Autobahnamt Montabaur bittet die Verkehrsteilnehmer um angepasste Fahrweise und Verständnis für die unvermeidlichen Beeinträchtigungen.

Pressemitteilung

LBM