Aktuelles

Raumentfeuchter werden durch die Gemeinde Grafschaft bereitgestellt.

Information: Raumentfeuchter nach dem Starkregenereignis vom 12.08.2020

Die Gemeinde Grafschaft stellt für die betroffenen Bürger von Gelsdorf Raumentfeuchter ab Samstagvormittag zur Verfügung.

Ich bitte alle Gelsdorfer Bürger die einen Raumentfeuchter benötigen sich mit dem Ortsvorsteher Andreas Ackermann Kontakt aufzunehmen.

Für die entsprechende Koordination stehe ich Ihnen gerne bereit.

Tel: 02225 947013

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Ackermann

Starkregenereignis vom 12.08.2020 in der Grafschaft inklusive Gelsdorf

Kurzer Bericht des Starkregenereignisses vom 12.08.2020

Das Starkregenereignis vom 12.08.2020 fing um 18:00Uhr mit dem ersten Regen an, der mit einer Wucht auf die ganze Gemarkung Gelsdorf herein prasste.

Der Regeneinfall kam aus Richtung Süd-West.

Durch einen Landwirt wurde mir berichtet das ca. 60. Liter Wasser bis 19:30Uhr heruntergekommen sind. (Er hatte seinen Wassermessern wegen Überflutung einmal ausgeleert.)

 

Die erste Feuerwehr Alarmierung fand um 18:14Uhr statt.

-Wassereinbruch in der Dürener Straße _ (Hauseinfahrt) 

Dann wurde die Schadenslage immer weiter durch die Meldungen zur Feuerwehr notiert. (Angaben stellv. Wehrleiter)

 

Die einzelnen Haushalte die alleine sich helfen konnten, führten Ihre Aufräummaßnahmen bzw. ihre Reinigungsmaßnahmen im Haus und Hof selber durch.

Die anderen warteten darauf das die Kanalisation das hochgedrückte Wasser wieder mitreisst und ablief, bevor sie mit den Aufräumarbeiten bis tief in die Nacht begannen.

Schadenslage:

Im Bereich Ortsteil Gelsdorf wurde zu ¾ jeder Keller überflutet.

 

Sachstandsbericht/ Stand:14.08.2020

Andreas Ackermann

Vorsicht

Vorsicht falsche "Energieberater" unterwegs!

-Frau

-Anfang 50 er

-Blonde Haare


-Mann

-Fast 50 Jahre alt

-Südländisches aussehen


Beide wurden in der Dürener Straße in 53501 Grafschaft Gelsdorf gesehen

Freitag den 07.August 2020, Gegen 16:00Uhr

Polizei wurden die beiden Personen schon gemeldet!

Tel.: 02641 9740

Bitte weitere Meldungen durchgeben.


Freundliche Grüße

Andreas Ackermann

Basketballkorb

Basketballkorb am Sportplatz kann wieder ausgiebig genutzt werden!

Mit dem neuen "Netz" am Basketballkorb, was Jugendliche selber montiert haben, kann der Korb wieder ausgiebig und intensiv genutzt werden.

Nicht nur die "Seilrutsche" oder das neue "Kletterspielzeug" auf dem Kinderspielplatz, sondern auch die kleinen und die großen Tore inklusive dem Basketballkorb kann jetzt genutzt werden.

Bild 1 A. Ackermann 

Bild 2 R. Binz

Kernaussagen zu schweren COVID-19-Infekten durch RKI

Welche Rolle spielt ein mögliches Hyperinflammationssyndrom bei einer schweren COVID-19-Infektion und können hieraus Konsequenzen für die Therapie gezogen werden?

Kernaussagen:

Schwere Verläufe mit einem Hyperinflammationssyndrom sind insgesamt zwar selten, aber mit einer hohen Mortalität assoziiert.

• Eine COVID-19-Infektion kann mehrere Erkrankungsphasen durchlaufen (frühe Infektion mit hoher Virusreplikation, pulmonalvaskuläre Erkrankung, hyperinflammatorische Phase).

• In der späten, hyperinflammatorischen Erkrankungsphase (Phase III) stehen immunologische Prozesse im Vordergrund, die Virusreplikation ist meist nicht mehr nachweisbar. In dieser Phase stellen antiinflammatorische Medikamente wie systemische Glukokortikoide eine Therapieoption dar.

• Für die Zuordnung der einzelnen Erkrankungsphasen können neben dem klinischen Verlauf Laborparameter wie Lymphozytenzahl, CRP, IL-6 und Ferritin herangezogen werden. Prädiktoren für einen schweren Verlauf scheinen eine Lymphozytopenie mit erhöhtem Neutrophilen/Lymphozyten-Ratio (NLR) sowie eine Erhöhung der Entzündungsmediatoren wie CRP, IL-6 und Ferritin zu sein.

• Bei einem Teil der Patienten entwickelt sich in der späten Erkankungsphase ein Hyperinflammationssyndrom, das an eine sekundäre Virus-getriggerte Hämophagozytische Lymphohistiozytose (sHLH) erinnert.

• In der späten Phase sollte bei überdurchschnittlicher Erhöhung des Serumferritins beim fiebernden und zytopenen Patienten immer an eine sHLH gedacht werden. Zur Detektion sollte eine regelmäßige Bestimmung des Serumferritins erfolgen.

• Zur Diagnosestellung der sHLH können der HScore sowie die diagnostischen Kriterien der HLH gemäß der pädiatrischen HLH-Study Group der Histiocyte Society herangezogen werden (HLH-2004-Kriterien, von denen 5 erfüllt sein müssen: Fieber, Splenomegalie, Zytopenie ≥ 2 Zellreihen, Hyperferritinämie, erhöhter sIL-2R, Hypertrigylceridämie und/oder Hypofibrinogenämie, NK-Zellaktivität erniedrigt oder nicht nachweisbar, ggf. Hämophygozytose im Knochenmark, Liquor oder Lymphknoten). Erfahrungen im Umgang mit COVID-19-Erkrankten – Hinweise von Klinikern für Kliniker – Sie haben Fragen? Wenden Sie sich bitte an COVRIIN@rki.de. Die Geschäftsstelle des STAKOB unterstützt die Autoren und wird Ihre Fragen und Anregungen weiterleiten. Stand: 27.07.2020; DOI 10.25646/7037 2 Kernaussagen:

• Eine anhaltende Verminderung der peripheren Lymphozytenzahl ist mit einem höheren Risiko für die Entwicklung einer sekundären bakteriellen bzw. mykotischen Infektion verbunden. • Regelmäßiges Monitoring (Aufnahme und im Verlauf) von Differential-Blutbild, CRP, IL-6, Procalcitonin bzw. Serumferritin ist empfehlenswert.

• Daten der RECOVERY-Studie zeigen einen mortalitätssenkenden Effekt durch eine Therapie mit Dexamethason bei beatmeten COVID-19-Patienten.

• Bei Patienten ohne Atmungsunterstützung (insbesondere ohne Sauerstofftherapie) besteht weiterhin keine Indikation für eine Therapie mit Dexamethason. Nach Ergebnissen der RECOVERY-Studie könnte hier sogar ein nachteiliger Effekt mit Erhöhung der Mortalität vorliegen.

• Liegt eine sekundäre Virus-getriggerte Hämophagozytische Lymphohistiozytose (sHLH) vor, kann eine immunmodulatorische Therapie mit Glukokortikoiden bzw. Immunglobulinen (Dosierungsschema s.u.) und Anti IL-1 (Anakinra) erwogen werden.

• Eine antiinflammatorische Therapie mit Anti IL-6, Anti IL-1 bzw. Ruxolitinib ist derzeit nicht etabliert, sollte möglichst im Rahmen von kontrollierten Studien erfolgen und bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Der gesamte Bericht ist unter diesem Link abzurufen!